AGB
Honorar
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Gesonderte Vereinbarungen hinsichtlich der Stundensätze sind möglich und können in Abhängigkeit individueller Bedürfnisse vereinbart werden.
Die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Als SelbstzahlerIn entscheiden Sie selbst über Ihre Therapieform, die Häufigkeit und Dauer der Termine und vermeiden lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz.
Coaching-Gebühren können ggf. als Werbungskosten (Angestellte) oder auch als Betriebsausgaben (Freiberufliche) über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
Terminabsage
bei einer Terminabsage von weniger als 24 Stunden wird der volle Rechnungsbetrag als Ausfallhonorar fällig
Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch Ihre Auftragserteilung sowie die entsprechende Auftragsannahme durch die Therapeutin zustande.
Beides kann persönlich, per Mail, schriftlich, mündlich oder auch telefonisch erfolgen.
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Schweigepflicht
Die Inhalte aller Gespräche sind streng vertraulich (zusätzliche Informationen können Sie den Ethik-Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie (DGSF) entnehmen: https://www.dgsf.org/ueber-uns/ethik-richtlinien.htm)